Köhler und Konfuzius – Am 30.6.2010 erlischt die „BRD“ « St.Neptune’s Homepage
Wusstet ihr schon, dass Köhler nach wie vor im Amt ist und sein Rücktrittsgesuch nichtig war? Der unten verlinkte Artikel auf http://advocatusdeorum.wordpress.com legt die Umstände und Gesetzeslage ausführlich dar.
Die Schlussfolgerung fasst das gesamte noch einmal sehr nett zusammen:
Es gibt also in Deutschland nur eine Institution, die einem Bundespräsidenten die „Arschkarte“ präsentieren kann, und die heißt Bundesverfassungsgericht.
Nun soll am 30. 6. 2010 ein Nachfolger für Horst Köhler gewählt werden. – Elfmeterschießen ist angesagt:
Wie oben dargelegt, kann laut Grundgesetz der Bundeskanzler dadurch seinen Amtes verlustig gehen, daß der Bundestag einen Nachfolger wählt. Der Bundesversammlung ist ein irgendwie geartetes „konstruktives Mißtrauensvotum“ gegen den Bundespräsidenten jedoch nicht gestattet. Die Wahl eines „Nachfolgers“ für Horst Köhler geht entweder ins Leere und ist Null und nichtig, oder aber – in der Sprache des Fußballers ausgedrückt – es wird ein zweiter Ball ins Spiel gebracht.
Wie weiland die Titanic dampft die „BRD“ unaufhaltsam in den Untergang. Da spätestens seit dem 31.5.2010 niemand mehr zur Verfügung steht, der Bundesgesetze rechtswirksam „ausfertigen und verkünden“ kann, sind wir in einen Gesetzgebungsnotstand geschlittert, der in Artikel 81 des Grundgesetzes eigentlich nicht vorgesehen ist.
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